In der Ferienreisezeit vom 1. Juli bis 31. August gelten an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen Fahrverbote für Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für LKW mit Anhänger. Ohne eine Ausnahmegenehmigung dürfen Sie diese Straßen in diesem Zeitraum nicht befahren.

Eine Ausnahmegenehmigung können Sie beantragen, wenn es zwingende Gründe gibt, die es Ihnen unmöglich machen, eine Ausweichroute zu nutzen. Nur mit dieser Genehmigung ist es Ihnen erlaubt, trotz der allgemeinen Fahrverbote auf den betroffenen Strecken zu fahren.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Grund für die Ausnahmegenehmigung

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Genehmigungsformen

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Antragstellung

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Die Kölner Umweltzone

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

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