In der Ferienreisezeit vom 1. Juli bis 31. August gelten an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen Fahrverbote für Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für LKW mit Anhänger. Ohne eine Ausnahmegenehmigung dürfen Sie diese Straßen in diesem Zeitraum nicht befahren.
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie beantragen, wenn es zwingende Gründe gibt, die es Ihnen unmöglich machen, eine Ausweichroute zu nutzen. Nur mit dieser Genehmigung ist es Ihnen erlaubt, trotz der allgemeinen Fahrverbote auf den betroffenen Strecken zu fahren.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-26130
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
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Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung