Wenn Sie Ihren Hund in andere Hände geben, aus dem Stadtgebiet Köln wegziehen, wenn Ihr Hund abhanden kommt oder verstorben ist, müssen Sie ihn abmelden. Die Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Die Abmeldung der Hundesteuer müssen Sie beim Steueramt vornehmen.

Große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW melden Sie zusätzlich beim Ordnungsamt, Überwachung Hundehaltung, ab.

Die zuständigen Dienststellen finden Sie unter "Kontakt".

Gebühren fallen für die Abmeldung eines Hundes nicht an. 

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Rechtzeitig abmelden

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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