Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Köln nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Köln sowie zahlreicher anderer Behörden.

Informationen rund um die Vollstreckung von Geldforderungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vollstreckung
Venloer Straße 151-153
50672 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21564
Telefax
0221 / 221-21540
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr

Anfahrt

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