Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können Sie einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen. Voraussetzung hierfür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "BL". Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) erkrankt sind.
Ihr Interesse an einem kurzen Weg zum Auto vergleichen wir mit dem Interesse anderer Autofahrender, die ebenfalls einen Parkplatz für ihr Auto brauchen. Deshalb treffen wir immer eine Einzelfallentscheidung. Einen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Behindertenparkplatz gibt es nicht.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Amt für Verkehrsmanagement
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27172
- Telefax
- 0221 / 221-27091
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Amt für Verkehrsmanagement
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.