Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können Sie einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen. Voraussetzung hierfür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "BL". Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) erkrankt sind.

Ihr Interesse an einem kurzen Weg zum Auto vergleichen wir mit dem Interesse anderer Autofahrender, die ebenfalls einen Parkplatz für ihr Auto brauchen. Deshalb treffen wir immer eine Einzelfallentscheidung. Einen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Behindertenparkplatz gibt es nicht.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Gültigkeit

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Amt für Verkehrsmanagement
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27172
Telefax
0221 / 221-27091
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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