Antragstellung/Genehmigungserteilung
Den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen können Sie per Fax einreichen:
Fax Nummer: 0221 /221-26130
Die Genehmigung können wir leider nicht per Fax zusenden. Den Originalbescheid erhalten Sie per Post.
Berechtigungsumfang
Die Genehmigung berechtigt in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr täglich (im Einzelfall bis zu zwei Stunden) zum Parken im Stadtgebiet Köln an folgenden Stellen:
- an Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung der Bereitstellungsgebühr
- im eingeschränkten Haltverbot (Ladezonen)
- sowie auf Bewohnerparkplätzen
Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr erteilt.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie die Originalgenehmigung sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorlegen.
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, den Antrag können Sie per Fax stellen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 / 221-24322
0221 / 221-28061
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 160 Euro pro Genehmigung.
Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt der Genehmigung zu überweisen. Bitte verwenden Sie die in der Genehmigung angegebene Kontoverbindung und das dort angegebene Kassenzeichen.
Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung einer Genehmigung beträgt 8,50 Euro.