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Wenn Sie eine Wohnung in Köln bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von vierzehn Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Es besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zum Nebenwohnsitz vorzunehmen. Weitere Infos finden Sie weiter unten.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Beachten Sie bitte:
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, wird die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird, Ihre Hauptwohnung. 

Die vorwiegende Benutzung wird nach der Einzelbetrachtung vorrangig nach Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten bemessen. Nur wenn diese nicht zweifelsfrei ermittelt werden können, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen maßgeblich. Sofern Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft und nicht dauernd getrennt leben, ist die Hauptwohnung regelmäßig die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Familie oder Ihrer Lebenspartnerin beziehungsweise Ihres Lebenspartners. 

Die Meldebehörde prüft die von Ihnen abgegebene Erklärung und stellt die Hauptwohnung aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale fest.

Wohnungsgeberbescheinigung

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Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies nicht erforderlich.

In der Bescheinigung muss Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen.

Aus der Bescheinigung muss auch die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung hervorgehen.

Demnächst können Vermieterinnen und Vermieter den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit.

Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen zum Meldegesetz für Sie zusammen gestellt. 

Meldegesetz

Informationen zur Zweitwohnungssteuer

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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