Sie können die Ausstellung eines Jugendfischereischeins durch persönliche Vorsprache mit einer erziehungsberechtigen Person (oder deren Vollmacht und Ausweis) oder schriftlich (mit der Kopie des Ausweises und der Vollmacht der erziehungsberechtigten Person) beantragen.
Bei persönlicher Vorsprache legen Sie die benötigten Unterlagen bitte im Original vor.
Den schriftlichen Antrag mit den benötigen Unterlagen in Kopie senden Sie bitte an die Adresse des von Ihnen gewählten Kundenzentrums.
Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihre Rufnummer an.
Für die Erstausstellung und pro Verlängerung fallen Gebühren in Höhe von 8 Euro an.
Sie können die Gebühren bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Bei schriftlichem Antrag:
Reichen Sie bitte den Einzahlbeleg (Kontoauszug) mit ein.
Bitte zahlen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse
DE89 3705 0198 0093 1329 75 bei der Sparkasse KölnBonn ein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes an:
970967040011 Fischereischein und den Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers.