Gibt es Zweifel an der Abstammung eines Kindes, so kann die Vaterschaft angefochten werden. Ist unklar, wer biologischer Vater eines Kindes ist, muss dies zunächst geklärt werden. Steht das Ergebnis fest, oder ist der biologische Vater schon bekannt, gibt es ein vereinfachtes außergerichtliches Verfahren, mit dem die Vaterschaft angefochten werden kann. Liegen die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht vor, steht allen Parteien der Weg vor Gericht offen, also dem biologischen Vater, dem Scheinvater, der Mutter und dem Kind.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Prozessvertretung im Amt für Kinder, Jugend und Familie
Am Justizzentrum 6
50939 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-24466
- Telefax
- 0221 / 221-28750
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Prozessvertretung im Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0221 / 221-25400 oder per E-Mail.