Gibt es Zweifel an der Abstammung eines Kindes, so kann die Vaterschaft angefochten werden. Ist unklar, wer biologischer Vater eines Kindes ist, muss dies zunächst geklärt werden. Steht das Ergebnis fest, oder ist der biologische Vater schon bekannt, gibt es ein vereinfachtes außergerichtliches Verfahren, mit dem die Vaterschaft angefochten werden kann. Liegen die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht vor, steht allen Parteien der Weg vor Gericht offen, also dem biologischen Vater, dem Scheinvater, der Mutter und dem Kind.

Biologische Vaterschaft eindeutig geklärt?

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Außergerichtliches vereinfachtes Verfahren

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Gerichtliche Anfechtung durch ein Elternteil

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Gerichtliche Anfrechtung durch das Kind

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Gerichtliche Anfechtung durch den biologischen Vater

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Weitere Fragen

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