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Sie sind Schüler*in und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.

Damit soll Ihnen, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation Ihrer Familie, die Ausbildung ermöglicht werden, für die Sie sich nach Ihren Interessen und Fähigkeiten entschieden haben. Sie können die Fördermittel online oder schriftlich auf den dafür vorgeschriebenen Formblättern beantragen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Übersicht der Schulformen, für die BAföG gewährt werden kann

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Amt für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-25593
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, nach Terminvereinbarung

Anfahrt

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