In dem Gewerbemeldeverzeichnis sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Köln gesammelt. Dort sind zu jedem registrierten Gewerbe Name, Anschrift und Tätigkeit hinterlegt. Diese Informationen können von Bürger*innen öffentlich abgerufen werden. Wenn Sie Informationen abfragen wollen, die über diese Angaben hinausgehen, wird Ihre Anfrage zunächst einer Prüfung unterzogen.
Öffentliche Suche
Die öffentliche Suche können Sie eigenständig und ohne Registrierung durchführen.
Erweiterte Auskunft
Für eine Auskunft, die über die Grunddaten hinausgeht ist eine Registrierung in der elektronischen Auskunft notwendig. Des Weiteren muss die Auskunft durch einen schriftlichen Antrag, der von der antragstellenden Person unterschrieben sein muss, erfolgen und die nachfolgenden Angaben enthalten:
- Angaben zum*zur Absender*in, Firmierung beziehungsweise Name und Adresse
- Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der*des Erfragten (soweit bekannt)
- Darlegung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft
Öffentliche Suche
Die öffentliche Suche können Sie eigenständig und ohne Registrierung durchführen.
Erweiterte Auskunft
Die Antragstellung ist auf folgende Arten zulässig:
- online über die elektronische Auskunft
- schriftlich per Post oder Fax
- persönlich bei der Gewerbemeldestelle
Anträge per E-Mail oder über das Kontaktformular sind aus datenschutzrechtlichen Gründen beziehungsweise aufgrund der fehlenden Unterschrift nicht möglich.
Falsch eingegangene oder unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen zurückgewiesen werden.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag online über die elektronische Auskunft oder schriftlich per Post oder Fax einzureichen.
Eine persönliche Vorsprache ist daher nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie jedoch die persönliche Vorsprache wünschen, so ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Öffentliche Suche
Für die Nutzung der öffentlichen Suche fallen keine Gebühren an.
Erweiterte Auskunft
Für eine erweiterte Auskunft fallen nachfolgende Gebühren an:
- elektronische Auskunft: 25 Euro
- Persönliche Vorsprache und mündliche Auskunft (ohne Ausdruck): 8 Euro
- Persönliche Vorsprache und schriftliche Auskunft: 15 Euro
- Schriftlich angeforderte Auskunft und nicht gemeldetes Gewerbe (sogenannte Negativauskunft): 25 Euro
- Schriftlich angeforderte Auskunft und gemeldetes Gewerbe (sogenannte Positivauskunft): 50 Euro
- Schriftlich angeforderte Auskunft mit Ermittlung vor Ort: 86 Euro
- Schriftlich angeforderte Mehrfachauskunft (personen- oder objektbezogen): 80 Euro
Bei Nutzung der elektronischen Auskunft wird Ihnen monatlich ein Gebührenbescheid übersandt.
Sollten Sie persönlich Vorsprechen, wird Ihnen ein Bescheid über die erhobenen Gebühren übergeben.