Wenn Ihr Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kann, besteht die Möglichkeit, dass es zu Hause unterrichtet wird.
Bitte beantragen Sie den Hausunterricht bei der bisher besuchten Schule und legen dem Antrag ein ärztliches Gutachten bei. Es ist auch möglich, dass der Antrag von der Schule gestellt wird.
Das Schulamt für die Stadt Köln entscheidet über den Antrag und ordnet den Hausunterricht an. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Schule und beim Schulamt unter 0221 / 221-29036.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29266 oder -29277 (Zentrale Rufnummern des Schulamtes)
- Telefax
- 0221 / 221-29253
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
- Öffnungszeiten
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Wir bitten grundsätzlich um eine Terminvereinbarung.
Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
Schulaufsicht:
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr