Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn sich Ihr Vorhaben bereits im Baugenehmigungsverfahren befindet und Sie noch vor der eigentlichen Baugenehmigung beginnen möchten, zum Beispiel mit der Ausschachtung der Baugrube oder der Errichtung einzelner Bauteile oder Bauabschnitte.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht