Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn sich Ihr Vorhaben bereits im Baugenehmigungsverfahren befindet und Sie noch vor der eigentlichen Baugenehmigung beginnen möchten, zum Beispiel mit der Ausschachtung der Baugrube oder der Errichtung einzelner Bauteile oder Bauabschnitte. 

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Antragsberatung Bauen

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Informationen rund um das Teilbaugenehmigungsverfahren

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
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