Sie möchten gerne wissen, ob Sie noch schulpflichtig sind?
Wenn Sie unsicher sind und/oder Fragen zu Ihrem weiteren schulischen Weg benötigen, beraten wir Sie gerne.
Wichtig: Die Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich. Uns sind zwar die jeweiligen Rechtsgrundlagen bekannt, wir können daher auch gezielt beraten. Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen wir aber keine geben, diese kann die Bezirksregierung Köln erteilen.
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Ähnliche Dienstleistungen
- Weitere Informationen finden sie im vierten Teil "Schulpflicht" des Schulgesetzes auf der Seite des Schulministeriums NRW
- Sekundarstufe I: Anmeldung an eine weiterführende Schule
- Sekundarstufe II: Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe
- Sekundarstufe II: Anmeldung zum Berufskolleg
- Informationen zu den Weiterbildungskollegs