Betriebsferien 2025/2026

Unsere Dienststellen bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Sonntag, 4. Januar 2026, geschlossen. Nachrichten, die Sie in dieser Zeit an uns schicken, werden ab dem 5. Januar wieder bearbeitet. Für wichtige Dienstleistungen haben wir Notdienste und Rufbereitschaften eingerichtet.

Alle Informationen finden Sie hier.

Diese Bescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Rentenkasse.

Damit wir Ihnen eine Lebensbescheinigung ausstellen können, müssen Sie in Köln gemeldet sein. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur eigenen Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben. Die Bescheinigung kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Benötigte Dokumente

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Gültiger Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

Dienstleistung ohne Termin

Für diese Dienstleistung wenden Sie sich bitte ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten an die Info-Theke des Kundenzentrums. 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 9 Euro an.

Zahlungsmittel

Informationen zu unseren Zahlungsmitteln

Die Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei der deutschen Rentenkasse und den Rententrägern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz benötigt wird.

Rechtliche Voraussetzungen

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