Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, durch:
- Kündigung
- Räumungsklage
- Räumungsurteil oder
- Zwangsräumungstermin
bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfen an, um dies zu verhindern.
Im Vordergrund steht die umfassende Beratung zur Sicherung Ihres Einkommens, für die künftigen Mietzahlungen und den Schuldenabbau. Zusätzlich sind weitergehende persönliche Hilfen möglich.
Unser Ziel ist es zunächst, gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten der Selbsthilfe zu erarbeiten, zum Beispiel durch Ratenzahlungen. Diese unterstützen wir gegebenenfalls durch Verhandlungen mit Ihrem Vermieter.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass wir auf Antrag Ihr Mietverhältnis durch Übernahme der Mietrückstände sichern. Ist dies nicht möglich, gewähren wir Ihnen Hilfen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung.
Alle Kölner Einwohner*innen können diese Hilfen unabhängig von ihrer jeweiligen Einkommensart in Anspruch nehmen. Notwendige finanzielle Hilfen gewähren wir in der Regel als Darlehen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie bei uns auch einen Antrag auf Wohnungshilfe stellen.
Für die Zeit, in der wir für den Publikumsverkehr geschlossen haben, ersetzen wir die persönliche Beratung in der Fachstelle Wohnen durch einen telefonischen Beratungsservice.
Bitte nutzen Sie dafür die zentrale Rufnummer 0221 / 221-31888.
Alternativ können Sie sich auch an das folgende Postfach wenden: sozialamt.fachstellewohnen@stadt-koeln.de
Bitte geben Sie immer Namen, Postleitzahl und Telefonnummer an.
Sie können die Unterlagen per Post, per Fax, per Einwurf in den Hausbriefkasten sowie per E-Mail einreichen. Reichen Sie nach Möglichkeit keine Originalunterlagen ein. Kopien reichen aus. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Kommunikation per E-Mail zwar ein wesentlicher Bestandteil moderner, effizienter Kommunikation ist, jedoch datenschutzrechtliche Gefahren birgt. Sollten Sie trotzdem den E-Mail–Verkehr bevorzugen, verschicken Sie bitte möglichst PDF-Dateien und keine Fotos.
E-Mail Kontakt Fachstelle Wohnen
Es fallen keine Gebühren an.
Ausnahme: Gebühr für die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung