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Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen vorrangig dem deutschen Recht, wie Asylberechtigte, heimatlose Ausländer*innen, ausländische und anerkannte Geflüchtete und Staatenlose und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Standesamt informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

Es gibt Länder, in denen Sie neben den Urkunden nur eine Familienstandsbescheinigung benötigen. Die Familienstandsbescheinigung ist die erweiterte Meldebescheinigung. Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Familienstand. Sie erhalten sie im Kundenzentrum.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten.

Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind, Ihren Hauptwohnsitz in Köln haben oder zuletzt hatten, volljährig sind, noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, benötigen wir für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses folgende Unterlagen:

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Einige spezielle Anforderungen und Hinweise

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Mit Auslandsbeteiligung

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Wer stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus?

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Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses

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Nach der Eheschließung im Ausland

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Anmeldung Eheschließung
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28135
Telefax
0221 / 221-22347
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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