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Verstirbt eine Person in Köln, so wird der Sterbefall vom Standesamt Köln beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einem*r Ärzt*in verbindliche Angaben über Sterbeort und Sterbezeitpunkt getroffen werden.

In fast allen Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei uns ein und nehmen die Sterbeurkunden sowie falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland in Empfang.

Benötigte Dokumente

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Beurkundung Sterbefälle
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-25560
Telefax
0221 / 221-23574
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bestattungsunternehmen zur Beurkundung von Sterbefällen. Auswärtige Bestattungsunternehmen können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Personenstandsurkunden nach telefonischer Vereinbarung erhalten.

Anfahrt

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