Liste der besonderen elektronischen Behördenpostfächer zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden
Gemäß der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) sind die Kommunen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2022 als sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ein besonderes Behördenpostfach einzurichten. Für uns wurden sechs beBPos eingerichtet, die am Ende der Seite aufgelistet sind.
Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen den besonderen elektronischen Behördenpostfächern und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist. Für die Kommunikation mit De-Mail benutzen Sie bitte die De-Mail-Adresse.
Für die Stadt Köln wurden sechs beBPos eingerichtet, wobei fünf direkt einzelnen Ämtern zugeordnet sind. Die Korrespondenz mit den übrigen Dienststellen erfolgt über das allgemeine beBPo "Stadt Köln". Die Postfachadressen finden Sie im beBPo Adressverzeichnis unter den folgenden Namen:
- Stadt Köln
- Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und Versicherung
- Stadt Köln - Amt für öffentliche Ordnung
- Stadt Köln - Ausländeramt
- Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
- Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie