Nein. Bitte prüfen Sie eigenständig die Unterbringung Ihres geförderten Fahrzeugs in privaten Bereichen wie beispielsweise im Innenhof, im Fahrradkeller oder in einer Garage.
Unabhängig von der Lastenfahrradförderung schaffen wir seit der geänderten StVO fortlaufend zusätzliche Standorte für Abstellplätze für Lastenfahrräder, beispielsweise in Geschäftsstraßen oder einzelnen Stadtquartieren.