Veröffentlichungspflicht nach der EU-Verordnung 1370/2007

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der EU-Verordnung 1370/2007 sind wir als Aufgabenträgerin des Öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtet, einmal jährlich in einem Gesamtbericht über unsere Ausgleichsleistungen an die Betreiber*innen von öffentlichen Verkehrsdiensten zu berichten.
Der Bericht enthält Daten zur Leistung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und stellt Ergebnisse zur Beurteilung der Qualität des Verkehrsangebots dar.
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Weitere Informationen
Bei Fragen zum Bericht Öffentlicher Personennahverkehr in Köln stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 / 221-27066 gerne zur Verfügung.