Wir beantworten die häufigsten Fragen

Seit Oktober 2021 können die Kölner Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen. Hier erfahren Sie das Wichtigste zur Antragstellung, zum Gebetsruf, zum Projekt sowie zu den rechtlichen Grundlagen.

Wie stelle ich einen Antrag?

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Was umfasst die Erlaubnis für den Ruf zum Gebet?

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Warum gibt es das Modellprojekt, wie lange läuft es und was passiert danach?

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Warum ist der Gebetsruf wichtig für das Gebet?

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Wie ist die Rechtslage rund um den Gebetsruf?

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Wie wird sichergestellt, dass die Lautstärke immer gleich bleibt?

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Kontakt und weitere Informationen

Wenn Sie Fragen, Hinweise oder Anregungen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Zum Formular Pressemitteilung zum Modellprojekt vom 7. Oktober 2021