Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Januar 2025

Ziel der Planung ist es, neben der Festsetzung von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungen, einen kleinflächigen Einzelhandel/Nahversorger und andere Nutzungen zu integrieren, neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch Parkplätze für in der Umgebung Wohnenden (Quartiersgarage) zu schaffen, eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather Straße herzustellen sowie eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen.

 

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Das Beteiligungsverfahren fand vom 23. Januar bis 7. Februar 2025 statt. Das Verfahren haben wir mit einem öffentlichen Aushang, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 7. Februar 2025 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld gerichtet werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.

Das Aushangplakat und weitere Informationen stellen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung:

Aushangplakat
PDF, 3139 kb

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der gemischt genutzten Bebauung (u. a. Kindertageseinrichtung) entlang der Marienstraße, östlich der Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, südlich der Subbelrather Straße und westlich durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld aufzustellen. Ziel soll es sein, dort Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen.    

Das circa 0,8 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld. 

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet, wird derzeit gewerblich genutzt und ist zusätzlich durch große Parkplatzflächen vollständig versiegelt.

Ziel der Planung ist es, neben der Festsetzung von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungen, einen kleinflächigen Einzelhandel/Nahversorger und andere Nutzungen zu integrieren, neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch Parkplätze für in der Umgebung Wohnenden (Quartiersgarage) zu schaffen, eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather Straße herzustellen sowie eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen.  

Hinweis

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4  BauGB aufgestellt.  

 

Aufstellungsbeschluss

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-30183, vom 3. bis 7. Februar 2025 Telefon 0221 / 221-27141

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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