
Mit einer Wassertiefe von bis zu 18 Metern und einer Sichtweite von bis zu 15 Metern bietet der Fühlinger See Tauchenden optimale Verhältnisse, um die vielseitige Tier- und Pflanzenwelt zu erkunden. Sie können in verschiedenen Tauchvereinen und -verbänden dem Tauchsport nachgehen.
Das Tauchen im Fühlinger See ist kostenpflichtig. Die Erlaubnis erhalten Sie ausschließlich über den Förderverein Fühlinger See e. V.
Tauchgentgelte für den Fühlinger See steigen erstmals
Der Rat hat eine Erhöhung der Entgelte für das Tauchen im Fühlinger See beschlossen. Die neue Tarife treten am 1. April 2025 in Kraft. Bis dahin sind noch die unter "Entgelte" aufgeführten Preise gültig.
Nach der beschlossenen Entgelterhöhung kostet ab dem 1. April 2025 die Jahrestauchkarte 90 Euro statt wie bislang 76,70 Euro. Der Preis der Tagestauchkarte steigt von 6,40 Euro auf 7,50 Euro. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "G" sowie Schüler*innen, Studierende und Auszubildende, zahlen nur den halben Preis. Organisationen, die dem Wasserschutz, der Lebensrettung und dem Katastrophenschutz dienen und zu Schulungszwecken tauchen sowie Studierende, die bei der Deutschen Sporthochschule Köln eine Tauchausbildung machen, zahlen nichts.
Die Jahrestauchkarte kann gemeinsam mit einem Parkausweis erworben werden, der im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September für die Parkplätze P1 und P2 gilt. Dieses Kombi-Ticket kostet künftig 138 Euro (bislang 106,70 Euro). Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "G" parken kostenlos. Es ist die erste Preisanpassung seit der Einführung der Tauchentgelte im Jahr 1997. Seitdem ist das Angebot für Taucher*innen im Fühlinger See beständig gewachsen. Unter anderem gibt es inzwischen einen barrierefreien Taucher*inneneinstieg im Teilsee 5. Seit Mai 2024 sind neben dem Teilsee 5 auch die Teilseen 4 und 6 für das Gerätetauchen freigegeben.