Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht.
Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen.
Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes der Stadt Köln überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Wo befinden sich die Verbotszonen?
Erweiterte Verbotszone rund um das "RheinEnergie"-Stadion
Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Verbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist.
Dieser erweiterte Bereich ist laut Allgemeinverfügung wie folgt definiert:
"Von der Aachener Straße über den Brauweilerweg, übergehend in die Lovis-Corinth-Straße in nördlicher Verlängerung bis Ecke Hermann-Garke-Weg, von dort bis zum Walter-Binder-Weg, diesem in nördlicher Richtung folgend bis zur Belvederestraße, hier in südlicher Richtung bis Ecke Kämpchensweg, entlang Kämpchensweg, übergehend in den Lövenicher Weg bis Ecke Wendelinstraße, entlang der Wendelinstraße, entlang Kirchenhof bis über die Brücke, dann entlang Horremer Straße, Linnicher Straße, Herbesthaler Straße bis Aachener Straße, diese entlang bis zum Knotenpunkt Aachener Straße/ Alter Militärring, entlang Militärringstraße in südlicher Richtung bis Ecke Junkersdorfer Straße, diese entlang bis zum Guts-Muths-Weg, Guts-Muths-Weg um die Jahnwiese herum bis Junkersdorfer Straße, Junkersdorfer Straße in westliche Richtung bis Am Römerhof, diesen entlang bis zur Aachener Straße, von hier bis zur Ecke Brauweilerweg."
Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten.