Wenn Sie in einem anderen Bundesland oder im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, kann es sein, dass der Schulabschluss nicht immer denen des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, Schulabschlüsse anerkennen und gleichstellen zu lassen. Legen Sie dafür Ihren Bildungsnachweis bei der zuständigen Bezirksregierung vor.