Was ist Salep?

Salep (auch Sahlab oder Sahlap) bezeichnet ein Pulver aus den getrockneten Wurzelknollen verschiedener Erdorchideen. Dieses Pulver wird genutzt, um das gleichnamige Heißgetränk herzustellen. Vor allem in der Türkei, aber auch in Griechenland, Syrien und Palästina, ist Salep als Getränk vor allem im Winter beliebt. Durch bestimmte Zucker–Moleküle der Orchideen erhält das Getränk eine sämige, zähflüssige Konsistenz. Daher wird es auch in Türkischem Kaffee, Speiseeis und Puddingpulver verwendet.
In Deutschland wird Salep hauptsächlich als Instant-Pulver für Getränke oder Pudding, aber auch als Zutat in Kaffee, in vielen arabischen Supermärkten angeboten.
Salepkonsum bedroht Erdorchideen-Bestände

Pro Tasse Salep wird ungefähr eine Erdorchidee verwendet. Da Erdorchideen nicht angebaut werden können, werden die Knollen illegal in der Natur gesammelt. Dafür wird die ganze Pflanze ausgegraben und somit zerstört. Laut einer Studie der Gazi Universität in Ankara werden alleine in der Türkei jedes Jahr etwa 40 bis 50 Millionen Orchideen ausgegraben, um Salep herzustellen. So werden jährlich ganze Pflanzenbestände dauerhaft zerstört. Auch im Libanon, dem Iran, dem Irak, Griechenland und weiteren Ländern werden illegal Erdorchideen abgesammelt.
Erdorchideen stehen unter Artenschutz

Alle Erdorchideen stehen seit 1976 durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen weltweit unter Artenschutz. Die Einfuhr von wilden Orchideenknollen oder Salep-Pulver in die Europäische Union ist somit verboten. Auch der Handel mit Salep-Produkten, wozu bereits schon das Anbieten gehört, ist somit in Deutschland verboten.
Rechtlicher Hintergrund:
Der Schutzstatus "besonders geschützt" ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 a). Die Verbote für den Handel mit Salep sind in Art. 8 Abs. 5 der Verordnung EG Nr. 338/97 geregelt.
Informationen für Händler
Der Handel mit Produkten, die Salep enthalten, ist verboten und strafbar. Werden bei Kontrollen Produkte mit Salep festgestellt werden diese beschlagnahmt und der Vorgang zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Bitte überprüfen Sie daher als Händler*in die Inhalte der
Produkte, die Sie anbieten möchten! Neben speziellen Salep-Getränken können auch türkische oder arabische Puddingsorten, Eissorten und einige Sorten von türkischem Kaffee Salep enthalten.
Sollten sie sich unsicher sein, kontaktieren Sie die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde (Kontaktinformationen siehe unten).
Produkte mit Salep erkennen

Die meisten Produkte, die Salep Pulver enthalten, sind leicht zu erkennen. Sie tragen Namen wie "Sahlab", "Salep Drink" oder "Sahlap Pudding". Finden sich bei den Inhaltsstoffen Begriffe wie "Salep", "natürliches Sahlab", "Orchid" oder "Orchidee" sind vermutlich wild gesammelte Orchideenknollen enthalten. Bitte sehen Sie vom Kauf solcher meist illegal eingeführten Produkte ab!
Alternativen ohne echten Salep
Sollten Sie nicht auf Salep-Getränke verzichten wollen, gibt es unbedenkliche Alternativen. Einige Firmen bieten mittlerweile Salep-Getränkepulver an, in denen kein natürliches Salep verwendet wird. Stattdessen ist Salep-Aroma enthalten und die typische Konsistenz wird durch andere Stäke-Zusätze erreicht. Produkte, die als Zutat kein "Salep" enthalten, sondern nur "Aroma" oder "Salep Aroma" können Sie bedenkenlos kaufen!
Salep in Köln

Im Sommer 2023 führte die Untere Naturschutzbehörde Köln Routinekontrollen in einigen arabischen und türkischen Supermärkten im Stadtgebiet durch. Dabei fiel im Vergleich zu früheren Kontrollen eine große Bandbreite an Salep-Produkten auf. Um den Verkauf der Produkte zu unterbinden, wurden sie vorerst beschlagnahmt. Anfragen beim Bundesamt für Naturschutz und in EU-Nachbarstaaten haben ergeben, dass keine Einfuhrgenehmigungen für diese Salepprodukte erteilt wurden.
Seither ist Salep ein Schwerpunkt-Thema der UNB Köln und es wurden bei zahlreichen weiteren Kontrollen weitere Produkte beschlagnahmt. In Zusammenarbeit mit anderen Behörden, teilweise auch in Nachbarstaaten, konnten ebenfalls größere Mengen Salep aus dem Verkehr gezogen werden. Die Ermittlungen dauern in vielen Fällen noch an und wurden teilweise bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Nachweis von Orchideen-DNA
Eine DNA Analyse von Proben der gefundenen Produkte soll nun Klarheit darüber bringen, ob tatsächlich Orchideenknollen enthalten sind. Dafür arbeitet die Unterer Naturschutzbehörde mit dem Nees-Institut für Biodiversität der Pflanzen der Universität Bonn zusammen. Bereits 2014 hat die Arbeitsgruppe von Professor Dietmar Quandt ein Analyseverfahren entwickelt, um Orchideen-DNA in Getränkepulver nachzuweisen. Die Ergebnisse konnten bereits 2015 in einem Gerichtsverfahren von der Unteren Naturschutzbehörde Köln als Beweismittel verwendet werden.
Aber auch ohne Nachweis der DNA ist der Handel mit diesen Produkten verboten. Denn schon sobald "Salep" als Inhaltsstoff angegeben wird, unterliegen die Produkte dem Artenschutzrecht und können beschlagnahmt werden.
Orchideen in Deutschland

Auch in Deutschland gibt es wild wachsende Orchideen, sogar etwa 90 verschiedene Arten. Dazu gehören auch diverse Erdorchideen. Alle diese Arten sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Trotzdem kommt es immer wieder zu Fällen, bei denen Orchideen illegal der Natur entnommen werden – vermutlich zumindest teilweise auch zur Verwendung als Salep. Dadurch können ganze Bestände in der Natur bedroht oder sogar zerstört werden. Die Entnahme von Orchideen aus der Natur ist gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz verboten und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Kontakt
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