Die Kommunale Gesundheitskonferenz ist als Pflichtaufgabe der Kommune im § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen mit ihren Zielen, ihren Aufgaben und ihrer Arbeitsweise verankert. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 3. Februar 2000 die Einrichtung der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln beschlossen. Vorgängerinstitution war seit 1991 das "Kölner Gesundheitsforum" mit seinem Koordinierungsausschuss.

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Aufgaben und Arbeitsweise

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Zusammensetzung

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Arbeitsgruppen

Eines der Kernelemente der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln sind ihre Arbeitsgruppen. Sie werden aus den Mitgliedern der Gesundheitskonferenz, externen Fachleuten sowie Betroffenen und Angehörigen von Selbsthilfegruppen gebildet. Die Arbeitsgruppen schlagen der Kommunalen Gesundheitskonferenz bei Bedarf Handlungsempfehlungen zum Beschluss vor. Die Arbeit der Arbeitsgruppen ist themen- beziehungsweise problembezogen und in der Regel zeitlich befristet. Auch die Sitzungen der Arbeitsgruppen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Derzeit bestehen folgende Arbeitsgruppen:

Arbeitsgruppe Essstörungen

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Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung

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Arbeitsgruppe Krankenhausplanung

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Arbeitsgruppe Migration und Gesundheit

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Selbsthilfebeirat

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Arbeitsgruppe Gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

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Arbeitsgruppe Gesundheit im Alter

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Arbeitsgruppe U 27

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Geschäftsführung

Das Gesundheitsamt der Stadt Köln als untere Gesundheitsbehörde nimmt die Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln wahr (§ 23 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen).

Haben Sie Fragen zur Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln und ihren Arbeitsgruppen, dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung,
Telefon: 0221 / 221-24646.

E-Mail: Geschäftsführung Kommunale Gesundheitskonferenz