Planung: | in Arbeit |
Ausschreibung: | in Arbeit |
ursprünglich vorgesehener Baubeginn: | 2018 |
voraussichtlicher Baubeginn: | 2022 |
ursprünglich vorgesehene Fertigstellung: | 2019 |
voraussichtliche Fertigstellung: | 2025 |
Verzögerungsgründe Bereich Vorplanung: | Erneute Überprüfung der Aufgabenstellung aufgrund von neueren Erkenntnissen des Auftraggebers. 5. Während der Voruntersuchung zum Bauprojekt haben sich wesentliche Parameter geändert. Dies können zum Beispiel gesetzliche Vorgaben für die Planung und Durchführung größerer Bauvorhaben oder einer Vielzahl gleichgelagerter Bauvorhaben sein, wie beispielsweise die Erweiterungsbauten zur Ganztagsbetreuung an weiterführenden Schulen. Die Anpassung an die neue Aufgabenstellung führt zu zeitlichen Verzögerungen vor der Planungsaufnahme. |
Verzögerungsgründe Bereich Planung: | Ursprüngliche Planung gestoppt / erneute Abstimmung erforderlich. Durch im Planungsprozess neu gewonnene Erkenntnisse wurde die "ursprünglich vorgesehene" Planung gestoppt. In der Regel kann die Planung nach einem Abstimmungsprozess in geänderter Form weitergeführt werden. Der Planungsprozess wird bis zur erneuten Beauftragung unterbrochen. Sobald die Planung wieder aufgenommen wird, erscheint im Maßnahmenfortschritt der Hinweis "in Arbeit". Der Verzögerungsgrund im Bereich der Planung bleibt wegen der geänderten Anfangs- und Fertigstellungszeiten als Hinweis erhalten. |
Verzögerungsgründe Bereich Ausschreibung: | Aufhebung der Ausschreibung / Neuausschreibung. Ein oder mehrere ausgeschriebene Gewerke mussten aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Die Neuausschreibung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und verursacht aufgrund des aufwändigen Verfahrens eine zum Teil erhebliche zeitliche Verzögerung. |
Verzögerungsgründe Sonstiges: | Terminschiene unterbrochen / erneute Abstimmung aller beteiligter städtischer Dienststellen. Es sind unvorhersehbare Umstände eingetreten. So hat sich zum Beispiel der finanzielle Rahmen geändert oder es muss eine neue gesetzliche Regelung berücksichtigt werden. Aufgrund der neuen Sachlage müssen alle am Bau beteiligten städtischen Dienststellen erneut zu einem einheitlichen Ergebnis gelangen, damit das Bauprojekt geplant oder fortgeführt werden kann. |