Richterhammer. Im Hintergrund liegt ein geöffnetes Buch mit Paragrafenzeichen. © PantherMedia/Jan Pietruszka

Die Zahl der Bewerber*innen für die kommende Wahlperiode 2024 bis 2028 ist erreicht, die Bewerbungsphase ist beendet. Der Schöffenwahlausschuss hat die neuen Jugendschöff*innen für das Amtsgericht und Landgericht Köln gewählt. Die Gerichte werden die gewählten Jugendschöff*innen in den nächsten Tagen informieren.

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und die Voraussetzungen erfüllen, notieren Sie sich schon jetzt, dass wir ab Jahresbeginn 2028 für die nächste Amtsperiode 2029 bis 2033 wieder Jugendschöff*innen suchen.

Aufgaben der Jugendschöff*innen

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Wer kann Jugendschöff*in werden?

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Ich bin berufstätig. Kann ich mich trotzdem bewerben?

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Wir haben Ihr Interesse geweckt?

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Weitere Informationen

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