Voranfrage zu einer Veranstaltung auf dem Gebiet der Stadt Köln
Wenn Sie die Angebote von städtischen Internetseiten besuchen, erbringt die Stadt Köln für Sie einen Dienst im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes. Dabei verarbeitet die Stadt Köln Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung der Stadt Köln.
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:
Im Rahmen der Bearbeitung und gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung Ihres Antrages auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis, einer immissionsrechtlichen Ausnahmegenehmigung, einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung oder Anordnung, einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, einer gewerberechtlichen Erlaubnis, einer sonstigen ordnungsrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Flächen, einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sowie beim sprengstoffrechtlichen Anzeigeverfahren benötigt die für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Genehmigung zuständige Stelle Ihre personenbezogenen Daten. Gleiches gilt, wenn Sie sich mit einem anderen Anliegen, insbesondere mit einem Auskunftsersuchen oder einer Beschwerde, an die Stadt Köln wenden.
Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen, Drehgenehmigungen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Telefonnummer 0221/221-0, E-Mail:
strassennutzungen@stadt-koeln.de
Kontaktangaben zur datenverarbeitenden Stelle
E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de
Telefon: +49221/221-26334
Adresse: Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Hierbei werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, also insbesondere erhoben, übermittelt oder gespeichert.
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende IT-Fachanwendungen oder andere Dienststellen/Behörden weitergegeben oder befinden sich mit diesen im Rahmen der Sachbearbeitung im Datenaustausch:
In Abhängigkeit des Einzelfalls und der jeweils beantragten Erlaubnis/Genehmigung werden Ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergeleitet:
a) Innerhalb der Stadt Köln
- Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Steueramt der Stadt Köln (Stadtkasse)
- Rechts- und Versicherungsamt
- Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbeabteilung, Ordnungs- und Verkehrsdienst sowie die Bußgeldstelle
- Ausländeramt
- Berufsfeuerwehr
- Kulturamt
- Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Sportamt
- Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- Stadtplanungsamt
- Bauverwaltungsamt
- Bauaufsichtsamt
- Amt für Verkehrsmanagement
- Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
- Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
- Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern
b) Außerhalb der Stadt Köln
- Polizeipräsidium Köln, Polizeiinspektionen
- Bundespolizei, Inspektion Köln
- Zoll
- Wasserschutzpolizei, Inspektion Köln
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Düsseldorf (Luftaufsicht)
- Deutsche Flugsicherung
- Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
- Deutsche Bahn, Bahnhofsmanagement Köln
- Kölner Verkehrsbetriebe
- Taxi-Ruf Köln
- Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln
- Rheinenergie
- Metropolitankapitel der der Hohen Domkirche zu Köln
- Die jeweils für die Erlaubnis nach § 34a GewO am Firmensitz des beauftragten Unternehmens zuständige Ordnungsbehörde
- Bei zivilrechtlichen Forderungen erfolgt die Weiterleitung der Daten jeweils an das für die Titulierung und Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht
Soweit im Einzelfall bei überörtlichen Veranstaltungen andere Städte, Kreise sowie Kreispolizeibehörden einzubeziehen sind, werden die personenbezogenen Daten im notwendigen Umfang dorthin übermittelt.
Zur Überwachung und Dokumentation der fristgerechten und vollständigen Zahlung bzw. Erstattung, werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Köln weitergegeben. Hierzu werden von dort zusätzlich die Kontodaten des Einzahlers bzw. der Einzahlerin verarbeitet.
Herkunft der Daten, sofern die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:
a) Melderegister der Stadt Köln
b) Gewerberegister der Stadt Köln
c) Generalbundesanwalt, Bundesamt für Justiz auf Veranlassung des Antragstellers (bei polizeilichen Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister)
Rechtliche Grundlagen
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit e) in Verbindung mit folgend aufgeführten gesetzlichen Grundlagen in den jeweiligen Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren erhoben:
a) §§ 18 und 22 Straßen- und Wegegesetz NW (bei straßenrechtlichen Erlaubnissen)
b) §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (bei straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Anordnungen)
c) §§ 9 und 10 Landesimmissionsschutzgesetz NW (bei immissionsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen)
d) §§ 11, 60b, 68 und 69 Gewerbeordnung (bei gewerberechtlichen Erlaubnissen)
e) § 12 Gaststättengesetz (bei gaststättenrechtlichen Erlaubnissen)
f) § 32 Kölner Stadtordnung (bei ordnungsbehördlichen Ausnahmegenehmigungen)
g) §§ 14 und 24 Ordnungsbehördengesetz NW i. V. m. §§ 9 und 22 ff. Polizeigesetz NW (bei sonstigen ordnungsbehördlichen Maßnahmen)
h) § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz i. V. m. § 483 ff. und § 496 ff. Strafprozessordnung (bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren)
i) § 34a Gewerbeordnung i. V. m. Bewachungsverordnung NW (bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmen und deren Mitarbeitern)
j) §§ 27 und 34 Sprengstoffgesetz, § 23 der 1. Sprengstoffverordnung
Dauer der Speicherung/Löschfristen
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Köln für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Vor der Löschung der Daten sind diese gemäß §§ 4 und 10 Abs. 5 Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NW) dem zuständigen Archiv (hier: Historisches Archiv der Stadt Köln) anzubieten. Hierbei sind auch Unterlagen anzubieten und ggf. zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach einer Vorschrift des Landes- oder des Bundesrechts gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen. Eine Löschung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch das Historische Archiv der Stadt Köln. Bei Archivwürdigkeit erfolgt auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Archivgesetzes eine dauerhafte Archivierung der Daten im elektronischen Langzeitarchiv des Historischen Archivs der Stadt Köln. Den Zugriff auf die Daten regelt § 6 ArchivG NW. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte greifen die nach § 7 ArchivG NW festgelegten Schutzfristen.
Ihre Rechte
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Übertragbarkeit und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Diese Rechte können nach Artikel 23 EU-Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten
Bei elektronischer Antragstellung bietet Ihnen die Stadt Köln für einzelne Services häufig ein Online-Formular an, mit dem Sie Ihr Anliegen mitsamt Ihren persönlichen Daten über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt übermitteln können (SSL - zu erkennen an dem "https" vor der aufgerufenen Internetadresse).
Auch bei einer elektronischen Antragstellung per E-Mail mittels qualifizierter elektronischer Signatur an das Postfach stadtverwaltung@stadt-koeln.de oder über De-Mail info@stadt-koeln.de-mail.de können Sie der Stadt Köln rechtssicher und vertraulich elektronische Nachrichten und Dokumente inklusive Ihrer persönlichen Daten übersenden.
Unabhängig vom Übertragungsweg unterfallen Ihre Daten behördenintern der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW dem Datenschutz und sind zweckgebunden.
Bitte beachten Sie, dass eine unverschlüsselte Übermittlung von Daten über einfache Internet-Formulare oder die Nutzung offener Internetverbindungen in beiden Richtungen die Möglichkeit birgt, dass Dritte Ihre Daten auf dem Übertragungsweg zur Kenntnis nehmen oder verfälschen. Weitere Hinweise zu den Themen E-Mail, Viren und Dateianhänge entnehmen Sie bitte auch der Seite
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter
Stadt Köln
Datenschutzbeauftragter
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-24422
Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon 0211 / 38424-0
oder E-Mail: