Antrag auf Drehgenehmigung / Antrag auf Nutzung einer städtischen Fläche oder eines städtischen Gebäudes
In diesem verfahrensspezifischen Datenschutz-Steckbrief geben wir Ihnen eine Übersicht zu der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13, 14 DSGVO).

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:
Bearbeitung des Antrages auf Drehgenehmigung / Antrages auf Nutzung einer städtischen Fläche oder eines städtischen Gebäudes durch die verschiedenen beteiligten Dienststellen der Stadt Köln. Der Stabsstelle Events, Film und Fernsehen kommt hier eine koordinierende Rolle im Antragsverfahren zu. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die im Verfahren zu beteiligten Dienststellen weitergeleitet.

Wir verarbeiten folgende Daten beziehungsweise Datenkategorien von Ihnen:
Kontakt- und Adressdaten

Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:
Wir erhalten Ihre Daten wie folgt (Herkunft):
- Durch Antragstellung oder in sonstiger Weise von Ihnen selbst
- Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter,
an die im Verfahren zu beteiligten Dienststellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00070/index.html
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00108/index.html
Amt für öffentliche Ordnung
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00041/index.html
Amt für Schulentwicklung
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00209/index.html
Amt für Kinder, Jugend und Familie
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00059/index.html
Sportamt
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00307/index.html
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00288/index.html
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00068/index.html
- Falls die Aufgabenwahrnehmung mit Geldleistungen (Ein- oder Auszahlungen) verbunden ist werden Ihre personenbezogenen
Daten an die Stadtkasse zur Verarbeitung weitergegeben, ggf. auch zur Zwangsvollstreckung bei Nichtzahlung.
- Nach dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) müssen nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten (ggf. auch mit Ihren personenbezogenen Daten) dem historischen Archiv der Stadt Köln angeboten werden. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle Archivierung der Akten.
- Ggf. erfolgende Anfragen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten
- Berechtigte Anfragen von Dritten nach den Regelungen für die Datenübermittlung nach § 8 Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
Wenn Ihr Anliegen mit der Zahlung von Gebühren oder Ähnlichem sowie Geldzuwendungen verbunden ist, geben wir Ihre Daten an die Stadtkasse weiter. Von dort erfolgt die Auszahlung beziehungsweise die Überwachung der Geldeingänge. Von dort wird gegebenenfalls bei Nicht-Zahlung die Vollstreckung ausstehender Beträge durch die Abteilung Vollstreckung in der Kämmerei veranlasst.
Wir müssen, wie alle Behörden, nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten dem Historischen Archiv der Stadt Köln anbieten, gegebenenfalls auch mit Ihren personenbezogenen Daten. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle dauerhafte Archivierung der Akten nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Daten werden nicht gesammelt oder ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt, es findet kein Profiling statt.

Dauer der Speicherung und Löschung:
Informationen zur Verarbeitung und Löschung Ihrer Daten erhalten Sie über die verfahrensspezifischen Datenschutzerklärungen der beteiligten Dienststellen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung und Löschung Ihrer Daten erhalten Sie über die verfahrensspezifischen Datenschutzerklärungen der beteiligten Dienststellen.

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:
Stabsstelle Events, Film und Fernsehen:
Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. den jeweiligen Rechtsgrundlagen der beteiligten Dienststellen in koordinierender Funktion.
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 903 BGB
(Vermietung städtischen Eigentums)
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 903 BGB
(Vermietung städtischen Eigentums i. V. m. den Regelungen der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken vom 18. Juni 1996)
Amt für öffentliche Ordnung
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 29 Abs. 2, 32, 45, 46, 47 StVO; § 7 BIMSchV; §9 LIMSchG
Amt für Schulentwicklung
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 903 BGB
(Vermietung städtischen Eigentums i. V. m. den Regelungen der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken vom 18. Juni 1996)
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 8a und b SGB VIII (Jugendschutz), sowie Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 903 BGB und Kölner Stadtordnung (KSO) (öffentlichen Spiel- und Bolzplätze)
Sportamt
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 4 der Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See vom 27.04.2021
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 9 Abs. 2 LImSchG; § 7 Abs. 2 Satz 1 BImSchV, § 35 Absatz 3 Satz 1 LWG; § 36 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 35 Absatz 4 Satz 1 LWG
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 903 BGB

Verantwortlich (verantwortliche Stelle nach Artikel 4, Ziffer 7 DSGVO) ist die:
Stadt Köln
Stabsstelle Events, Film und Fernsehen
Eisenmarkt 2-4
50667 Köln
E-Mail: Stabsstelle-Events@stadt-koeln.de
Telefon: 0221 / 221-31534
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, erreichen Sie unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wie folgt:
Willy-Brandt-Platz 2
50679 KölnTelefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-24422
datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude

Sie haben das Recht,
- Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
- eine Einwilligung sofern erteilt zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
- dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
- dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
- dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
- Ihre Daten im Sinne der Übertragbarkeit in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten (siehe oben).
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Nordrhein-Westfalen ist das:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 38424-0