Beiblatt Erklärung Zweitwohnungssteuer

In diesem verfahrensspezifischen Datenschutz-Steckbrief geben wir Ihnen eine Übersicht zu der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13, 14 DSGVO).

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung sowie der zugehörigen Nebenleistungen (z. B. Verspätungszuschlag, Zinsen) der Zweitwohnungssteuer.


Wir verarbeiten folgende Daten beziehungsweise Datenkategorien von Ihnen:

Personenbezogene Daten, wie z. B. Name, Anschrift und alle Informationen, die Sie im Hinblick auf eine Steuererhebung betreffen.


Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:

Ihre Daten werden im Zuge der Nutzung von MS-Office-Anwendungen sowie internen Fachanwendungen des Steueramtes verarbeitet und gespeichert.
Zum Verarbeiten gehören unter anderem Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder die Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten (Art 4 Nr. 2 DSGVO).
Die Festsetzung und Erhebung der Zweitwohnungssteuer sowie der zugehörigen Nebenleistungen umfasst auch außergerichtliche bzw. gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Köln oder einen externen Dritten (z. B. Gerichte) weitergegeben.
Zur Überwachung der fristgerechten und vollständigen Erstattung bzw. Zahlung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Köln weitergegeben.

Wenn Ihr Anliegen mit der Zahlung von Gebühren oder Ähnlichem sowie Geldzuwendungen verbunden ist, geben wir Ihre Daten an die Stadtkasse weiter. Von dort erfolgt die Auszahlung beziehungsweise die Überwachung der Geldeingänge. Von dort wird gegebenenfalls bei Nicht-Zahlung die Vollstreckung ausstehender Beträge durch die Abteilung Vollstreckung in der Kämmerei veranlasst.

Wir müssen, wie alle Behörden, nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten dem Historischen Archiv der Stadt Köln anbieten, gegebenenfalls auch mit Ihren personenbezogenen Daten. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle dauerhafte Archivierung der Akten nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen.


Ihre Daten werden nicht gesammelt oder ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt, es findet kein Profiling statt.


Dauer der Speicherung und Löschung:

Ihre Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgängen gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln aus.


Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 3 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zulässig, wenn sie zur Erfüllung der dem Steueramt obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihm übertragen wurde, erforderlich ist.
Aufgabe des Steueramtes der Stadt Köln ist unter anderem die Festsetzung und Erhebung von Zweitwohnungssteuer sowie zugehöriger Nebenleistungen (z. B. Verspätungszuschlag, Zinsen) für die Stadt Köln.
Wir verarbeiten Ihre Daten daher zum Zwecke einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung.
Dazu gehört, dass wir die von Ihnen mitgeteilten, die von uns festgestellten oder die durch Dritte (z. B. mittels anonymer Anzeigen, Erfüllung einer Mitwirkungspflicht) mitgeteilten Informationen hinsichtlich einer persönlichen und sachlichen Steuerpflicht prüfen, gegebenenfalls übernehmen und für die konkrete Veranlagung der Zweitwohnungssteuer oder Nebenleistungen verwenden.
Dabei verarbeiten wir auch Daten, die uns andere Dienststellen der Stadt Köln sowie andere Behörden (z. B. Finanzverwaltung, Amtsgerichte, Ordnungsbehörden, Meldebehörden) zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der Zweitwohnungssteuer oder Nebenleistungen nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen.
Eine Verarbeitung Ihrer Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zu anderen als zum Zweck der Zweitwohnungssteuer sowie der zugehörigen Nebenleistungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies geschieht z. B. zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
Ihre personenbezogenen Daten können auch zu statistischen Zwecken verarbeitet werden (§ 17 DSG NRW). Nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 12 Absatz 1) ist eine Weitergabe Ihrer Daten auch unter den engen Voraussetzungen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) zulässig.
Sie haben ein Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (Voraussetzung in Artikel 15 DSGVO). Sie haben ferner ein Recht auf Beschwerde (Voraussetzung in § 29 DSG NRW in Verbindung mit Artikel 77 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung und Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 16 bis 18 DSGVO).
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 26 DSG NRW); (Anschrift: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf).
In allen Fällen können Sie sich an die Verantwortliche der Stadt Köln bzw. an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln wenden:
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (Anschrift: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Historisches Rathaus, Postfach 10 35 64, 50475 Köln) ist die für die Datenverarbeitung Verantwortliche.
Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln erreichen Sie unter folgender Anschrift: Stadt Köln, der Datenschutzbeauftragte, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.


Verantwortlich (verantwortliche Stelle nach Artikel 4, Ziffer 7 DSGVO) ist die:

Stadt Köln

Gemeindesteuern

Athener Ring 4

50765 Köln

E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de

Telefon: 0221 / 221-21686

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, erreichen Sie unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-24422

datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de

Sie haben das Recht,

  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung sofern erteilt zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten im Sinne der Übertragbarkeit in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Nordrhein-Westfalen ist das:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

poststelle@ldi.nrw.de

Telefon: 0211 / 38424-0