Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (Online-Antrag)

In diesem verfahrensspezifischen Datenschutz-Steckbrief geben wir Ihnen eine Übersicht zu der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13, 14 DSGVO).

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:

Bei einem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ nach § 48 a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind nach § 21 FeV für den Antragsteller und die Begleitpersonen personenbezogene Daten zu erheben.


Wir verarbeiten folgende Daten beziehungsweise Datenkategorien von Ihnen:

Name, Geburtsname, Vorname, ggfls. Doktorgrad,
Geburtsdatum, Geburtsort,
Geschlecht,
Staatsangehörigkeit, Angabe des Ausweisdokumentes,
Anschrift,
Unterschrift,
Biometrisches Passfoto,
Führerscheinnummer,
Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung,
Nachweis des Sehvermögens,
Fahrerlaubnisklassen,
Angaben zur ausbildenden Fahrschule,
E-Mail Adresse

Gesetzliche Vertretung:
Name, Vorname
Geburtsdatum,
Zustimmung / Unterschrift

Begleitperson(en):
Name, Geburtsname, Vorname, ggfls. Doktorgrad,
Geburtsdatum, Geburtsort,
Anschrift,
Fahrerlaubnisklassen, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde,
Unterschrift


Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:

Hierbei werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, also insbesondere erhoben, übermittelt oder gespeichert.

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.

Die personenbezogenen Daten werden im Antragsverfahren im Rahmen der fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen verarbeitet (derzeit als Online-Antrag über die EfA-Leistung aus dem Land Hessen als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO), insbesondere den zu beteiligenden Stellen übermittelt und vorübergehend im örtlichen (Stadt Köln) sowie nach Erteilung des Führerscheins im zentralen Führerscheinregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Flensburg) gespeichert.

Die Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, hier insbesondere der Regelungen aus dem Datenschutzgesetz NRW (§ 8 DSG NRW).

Wenn Ihr Anliegen mit der Zahlung von Gebühren oder Ähnlichem sowie Geldzuwendungen verbunden ist, geben wir Ihre Daten an die Stadtkasse weiter. Von dort erfolgt die Auszahlung beziehungsweise die Überwachung der Geldeingänge. Von dort wird gegebenenfalls bei Nicht-Zahlung die Vollstreckung ausstehender Beträge durch die Abteilung Vollstreckung in der Kämmerei veranlasst.

Wir müssen, wie alle Behörden, nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten dem historischen Archiv der Stadt Köln anbieten, gegebenenfalls auch mit Ihren personenbezogenen Daten. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle dauerhafte Archivierung der Akten nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen.

Wenn Ihr Anliegen mit der Zahlung von Gebühren oder Ähnlichem sowie Geldzuwendungen verbunden ist, geben wir Ihre Daten an die Stadtkasse weiter. Von dort erfolgt die Auszahlung beziehungsweise die Überwachung der Geldeingänge. Von dort wird gegebenenfalls bei Nicht-Zahlung die Vollstreckung ausstehender Beträge durch die Abteilung Vollstreckung in der Kämmerei veranlasst.

Wir müssen, wie alle Behörden, nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten dem Historischen Archiv der Stadt Köln anbieten, gegebenenfalls auch mit Ihren personenbezogenen Daten. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle dauerhafte Archivierung der Akten nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen.


Ihre Daten werden nicht gesammelt oder ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt, es findet kein Profiling statt.


Dauer der Speicherung und Löschung:

Die Löschung der Daten erfolgt im Rahmen des § 61 StVG wenn die zugrunde liegende Fahrerlaubnis erloschen ist (z.B. bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verzicht auf die Fahrerlaubnis) oder bei Tod des Betroffenen.


Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:

Es gelten die folgenden, für das Fahrerlaubnisrecht anzuwenden speziellen Datenschutzbestimmungen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO, §§ 4 und 21 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), 59 - 64 FeV, 48 - 63 Straßenverkehrsgesetz (StVG).


Verantwortlich (verantwortliche Stelle nach Artikel 4, Ziffer 7 DSGVO) ist die:

Stadt Köln

Führerscheinstelle

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

E-Mail: fuehrerschein@stadt-koeln.de

Telefon: 0221 / 221-26155

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, erreichen Sie unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-24422

datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de

Sie haben das Recht,

  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine Einwilligung sofern erteilt zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
  • Ihre Daten im Sinne der Übertragbarkeit in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten (siehe oben).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Nordrhein-Westfalen ist das:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

poststelle@ldi.nrw.de

Telefon: 0211 / 38424-0